Die Meldung auf Kroatisch
Vlada predlaže1 nova pravila za osnovne i srednje škole. U osnovnim školama mobiteli trebaju biti ugašeni u torbi ili ormariću2. Učenici ne smiju donositi drogu3, alkohol i oružje4 u školu. Teško nasilje i velika šteta na imovini5 bit će strože kažnjeni. Izostanci zbog prosvjeda6 neće biti opravdani.
- predlagati
iznositi prijedlog, nuditi neku ideju ili rješenje drugima da o njoj odluče ↩︎ - ormarić (m.)
mali ormar s vratima ili pregradama, često za stvari učenika u školi ↩︎ - droga (f.)
tvar koja mijenja raspoloženje ili ponašanje i može izazvati ovisnost ↩︎ - oružje (n.)
predmet ili sredstvo koje se koristi za napad ili obranu, npr. pištolj, nož ↩︎ - imovina (f.)
sve stvari i prava koje netko posjeduje, npr. kuća, auto, novac ↩︎ - prosvjed (m.)
javno izražavanje nezadovoljstva, često skup ljudi na ulici ↩︎
Übersetzung
Textverständnis
Question 1: Wo müssen Grundschülerinnen und Grundschüler ihre Handys während der Schulzeit nach den neuen Regeln aufbewahren?
Question 2: Welche Gegenstände dürfen Schülerinnen und Schüler nach den neuen Regeln nicht mit in die Schule bringen?
Lernwörter
| Kroatisch | Deutsch |
|---|---|
| predlagati | |
| ormarić (m.) | |
| droga (f.) | |
| oružje (n.) | |
| imovina (f.) | |
| prosvjed (m.) | |
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Die Meldung in voller Länge
Die kroatische Regierung hat neue landesweite Schulregeln vorgelegt, nach denen die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem gesamten Gelände der Grundschulen verboten und disziplinarische Maßnahmen bei unakzeptablem Verhalten verschärft werden sollen. Der Entwurf wurde in ein Online-Verfahren zur öffentlichen Konsultation gegeben, das in Kroatien als e-savjetovanje bekannt ist und bis zum 7. Februar läuft.
Nach dem Vorschlag des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Jugend wird die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Informations- und Kommunikationsgeräten in Grundschulen offiziell als unzulässiges Verhalten eingestuft. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Handys zwar weiterhin mit in die Schule bringen, müssen sie jedoch ausgeschaltet lassen und – je nach Hausordnung der Schule – in der Schultasche oder in einem Spind aufbewahren.
Das Ministerium stellt klar, dass Handys nur für unterrichtliche, gesundheitliche oder andere ausdrücklich genehmigte Zwecke und nur mit Zustimmung der Schule eingesetzt werden dürfen. Ziel sei es, die Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler zu präzisieren, die Sicherheit und Ordnung an den Schulen zu stärken und einen effektiveren Unterrichts- und Lernprozess zu unterstützen.
Für die weiterführenden Schulen gelten andere Vorgaben. Das bestehende Verbot, Handys und ähnliche Geräte während des Unterrichts zu benutzen, bleibt bestehen. Darüber hinaus können weiterführende Schulen in ihren Schulordnungen zusätzliche Einschränkungen für die Handynutzung außerhalb des Unterrichts vorsehen. Ein generelles Verbot in den Pausen ist jedoch nicht vorgesehen, da dies nach Angaben des Ministers kaum kontrollierbar wäre.
Die geplante Verordnung führt außerdem strengere Einstufungen problematischen Verhaltens ein. Das Mitbringen oder der Konsum psychoaktiver Substanzen – nun klar definiert als Alkohol, illegale Drogen und andere Minderjährigen verbotene Stoffe – soll als schwerwiegendes unzulässiges Verhalten gelten. Solche Handlungen gefährdeten nach Darstellung des Ministeriums die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und störten den geordneten Schulbetrieb.
Auch andere Verhaltensweisen fallen künftig in die Kategorie des schwerwiegenden unzulässigen Verhaltens. Dazu zählt das Mitbringen oder Einschleusen unbefugter Personen, die auf dem Schulgelände oder an einem anderen Lernort Menschen oder Eigentum schädigen, ebenso wie die vorsätzliche Beschädigung von Schuleigentum, wenn ein erheblicher Schaden entsteht. Schlagen, Beteiligung an Schlägereien und ähnliche Verhaltensweisen, die Schülerinnen, Schüler oder andere Personen gefährden können – selbst wenn es nicht zu gravierenden Folgen kommt –, sollen ebenfalls so eingestuft werden.

Die schärfste Kategorie, das „besonders schwerwiegende unzulässige Verhalten“, wird ebenfalls erweitert. Das Mitbringen oder der Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in der Schule oder an einem anderen Bildungsort, das bisher als schwerwiegendes unzulässiges Verhalten galt, soll künftig als besonders schwerwiegend eingestuft werden – in Anerkennung des erheblichen Gefährdungspotenzials.
Ein wichtiger Punkt der Reform betrifft Fehlzeiten im Unterricht. Dem Entwurf zufolge werden Fehlstunden, die dadurch entstehen, dass Schülerinnen, Schüler oder Eltern Unzufriedenheit oder Protest ausdrücken, als unentschuldigt gewertet und können nicht nachträglich entschuldigt werden. Erfährt eine Schule, dass Eltern ihr Kind aus solchen Gründen zu Hause behalten, muss sie das zuständige örtliche Büro des Kroatischen Instituts für Sozialarbeit informieren.
Das Ministerium argumentiert, diese Regelung solle das Recht des Kindes auf Bildung schützen und verhindern, dass Eltern ihre Kinder als Druckmittel gegenüber der Schule einsetzen. Bildungsminister Radovan Fuchs betont, Eltern hätten weiterhin das Recht, Unzufriedenheit zu äußern, zu protestieren und Kritik zu üben; sie sollen jedoch – nach dem Entwurf – nicht das Recht haben, die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht als Form des Protests zu blockieren.
Die geplanten Vorschriften sollen zudem die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sozialdiensten vertiefen. Schulen werden nicht nur verpflichtet, die Sozialdienste bei Bedarf zu informieren; in Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler wegen schwerwiegenden oder besonders schwerwiegenden unzulässigen Verhaltens eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme erhält, müssen die Schulen künftig beim zuständigen Sozialamt einen schriftlichen Bericht anfordern. So sollen sie ihre weitere pädagogische Unterstützung besser auf bereits getroffene sozialarbeiterische Maßnahmen abstimmen können.
Sollten die Änderungen beschlossen werden, haben die Schulen 60 Tage nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit, ihre eigenen Satzungen und internen Regelwerke an die neuen nationalen Vorgaben anzupassen. Die Verordnung soll am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im kroatischen Amtsblatt, den „Narodne novine“ (Amtsblatt), in Kraft treten.
Die Vorschläge stoßen in Kroatien auf breites Interesse, weil sie den Schulalltag von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften unmittelbar betreffen. Kroatische Medien berichten vor allem die Begründungen der Regierung und gehen bislang kaum auf organisierte öffentliche Reaktionen ein; sie verweisen jedoch darauf, dass insbesondere die Regel zu unentschuldigten Fehlzeiten bei Protesten bei einigen Eltern auf Widerstand stoßen könnte. Die kommenden Wochen der Online-Konsultation werden zeigen, ob Eltern, Lehrkräfte und andere Beteiligte das geplante Handyverbot und den verschärften Ordnungsrahmen unterstützen oder weitere Änderungen verlangen.
Info: Lernnachrichten Kroatisch ist ein Angebot von „Lernen wir Kroatisch“, einer Sprachschule für Kroatisch, in der wir Kroatisch Unterricht in verschiedenen Online-Formaten anbieten. Wir konzentrieren uns darauf, die Sprache systematisch und alltagsnah zu vermitteln.
Fortgeschritten: Berichte aus Kroatien
- Strengere Regeln: Handys an Grundschulen verboten, verschärfte pädagogische Maßnahmen (Glas Istre)
- Handyverbot an Grundschulen (Index.hr)
- Handys werden an Grundschulen verboten – und eine neue Regel dürfte vielen Eltern nicht gefallen (Dnevnik.hr)
- Handys werden an Grundschulen verboten – und das ist nicht die einzige große Änderung (Jutarnji list)


