Die Meldung auf Kroatisch
Vlada predlaže1 promjene Zakona o strancima2. Strani radnici nakon godinu dana moraju položiti3 ispit iz hrvatskog jezika na razini A1.1 za produljenje4 dozvole. Zakon želi lakše zapošljavanje stranaca, manje papirologije5 i bolju zaštitu radnika, ali i veću kontrolu poslodavaca i usklađivanje6 s pravilima Europske unije.
- predlagati
iznositi prijedlog, reći što bi se moglo ili trebalo učiniti ↩︎ - stranac (m.)
osoba koja dolazi iz druge države ili mjesta ↩︎ - položiti
uspješno završiti ispit ili test ↩︎ - produljenje (n.)
činiti da nešto traje duže nego prije, davanje novog roka ↩︎ - papirologija (f.)
velika količina papira i dokumenata koje treba ispuniti ili obraditi ↩︎ - usklađivanje (n.)
dovođenje nečega u isto stanje ili pravila s nečim drugim ↩︎
Übersetzung
Textverständnis
Question 1: Nach welcher Zeit müssen ausländische Arbeitskräfte eine Kroatisch‑Prüfung ablegen, um ihre Arbeitserlaubnis zu verlängern?
Question 2: Abgesehen davon, dass ausländische Arbeitskräfte leichter Jobs finden sollen, welches weitere Ziel verfolgt das neue Gesetz?
Lernwörter
| Kroatisch | Deutsch |
|---|---|
| predlagati | |
| stranac (m.) | |
| položiti | |
| produljenje (n.) | |
| papirologija (f.) | |
| usklađivanje (n.) | |
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Die Meldung in voller Länge
Die kroatische Regierung hat weitreichende Änderungen am Ausländergesetz vorgelegt. Künftig soll die Verlängerung von Arbeits- und Aufenthaltstiteln für Bürger aus Nicht‑EU‑Staaten an den Nachweis von Kroatischkenntnissen gebunden werden. Der Gesetzentwurf liegt bereits dem Parlament (Sabor) vor und wird als Teil einer umfassenderen Reform von Migrationssteuerung und Arbeitsmarktpolitik präsentiert.
Nach dem Vorschlag müssen ausländische Arbeitskräfte, die weiter in Kroatien leben und arbeiten wollen, nach einem Jahr Aufenthalt einen Sprachtest Kroatisch auf dem Niveau A1.1 bestehen – ein grundlegendes Anfängerniveau. Das Bestehen der Prüfung würde zu einer formellen Voraussetzung für die Verlängerung der kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die Regierung argumentiert, dies solle Integration fördern und die Alltagskommunikation in Betrieben und Gemeinden erleichtern.
Die Reform zielt zudem darauf, die kroatischen Regelungen an das EU‑Recht anzugleichen, insbesondere an die EU‑Richtlinie über die einheitliche Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pakt zu Asyl und Migration. Innenminister Davor Božinović zufolge sehen die Änderungen die Möglichkeit vertiefter Kontrollen von Drittstaatsangehörigen an den EU‑Außengrenzen vor, einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte bei diesen Kontrollen sowie ein klareres Verfahren für Rückführungen an der Grenze bei abgelehnten Asylanträgen.
Das Innenministerium betont, Ziel sei es, schneller auf den Bedarf des Arbeitsmarkts zu reagieren und zugleich einen besseren Schutz für ausländische Beschäftigte zu gewährleisten. Der Entwurf soll Bürokratie im Genehmigungsverfahren abbauen, Entscheidungen beschleunigen und es erleichtern, erfahrene Arbeitskräfte im Land zu halten – bei unveränderten Sicherheitsstandards.
Mehrere Maßnahmen setzen bei einer größeren Flexibilisierung der Beschäftigung an. Ausländische Arbeitnehmer dürften künftig bei demselben Arbeitgeber in jede andere Tätigkeit wechseln, nicht nur in offiziell ausgewiesene Mangelberufe, sofern zuvor eine Arbeitsmarktprüfung erfolgt. Außerdem könnten sie nach sechs Monaten beim ersten Arbeitgeber zu einem anderen wechseln, ohne ein völlig neues Verfahren durchlaufen zu müssen. Umgekehrt dürfte eine in einem Mangelberuf erteilte Genehmigung nur in Regionen genutzt werden, in denen dieser Beruf tatsächlich als knapp gilt und eine Arbeitsmarktprüfung stattgefunden hat.
Die Frist, innerhalb der die Behörden über eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis entscheiden müssen, soll auf 90 Tage verlängert werden. Zugleich würde der Zeitraum der zulässigen Arbeitslosigkeit bei weiterhin gültiger Genehmigung ausgedehnt: auf bis zu drei Monate, beziehungsweise auf sechs Monate für Personen, die seit mehr als zwei Jahren eine solche Erlaubnis besitzen. Wer seine Stelle verliert, muss sich laut Entwurf binnen fünf Tagen beim kroatischen Arbeitsamt (HZZ) melden; wer ein zumutbares Stellenangebot des HZZ ablehnt, soll seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlieren.

Für die Saisonarbeit plant die Regierung zusätzliche Verwaltungsvereinfachungen. Genehmigungen, die bislang maximal ein Jahr galten, könnten in bestimmten Fällen auf drei Jahre ausgeweitet werden, sofern es sich um denselben Arbeitnehmer, denselben Arbeitgeber und denselben Beruf handelt. Mit einer solchen Erlaubnis dürfte ein Saisonarbeiter bis zu 90 Tage je Kalenderjahr oder – je nach Modell – bis zu neun Monate im Jahr beschäftigt werden. Für ausländische Studierende sollen befristete Aufenthaltsgenehmigungen zu Studienzwecken von bisher einem auf drei Jahre verlängert werden, um häufige Verlängerungsanträge zu vermeiden.
Der Entwurf verschärft zugleich die Vorgaben für Arbeitgeber. Firmen und Privatpersonen, die nach Kontrollen wegen Unregelmäßigkeiten auf eine „Schwarze Liste“ gesetzt werden, dürften ein Jahr lang keine neuen Arbeitserlaubnisse für ausländische Beschäftigte beantragen. Die Pflicht, die Polizei über das Ende eines Arbeitsverhältnisses zu informieren, ginge von den ausländischen Beschäftigten auf den Arbeitgeber über, der diese Meldung elektronisch über das e‑Citizens‑Portal (e‑Građani) einreichen müsste. Arbeitgeber hätten zudem nachzuweisen, dass ihr Bankkonto nicht länger als 30 Tage am Stück blockiert war und dass in den vergangenen zwölf Monaten ein ausreichender Zufluss auf ihrem Geschäftskonto lag – zumindest 100.000 Euro für juristische Personen und 40.000 Euro für Privatunternehmer.
Um vom Arbeitsamt HZZ eine positive Stellungnahme für die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers zu erhalten, müssten Arbeitgeber künftig ein neues Mindestverhältnis von in- zu ausländischen Beschäftigten einhalten. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mit Staatsangehörigkeit Kroatiens, eines EWR‑Mitgliedstaats oder der Schweiz müsste mindestens 10 Prozent der Zahl der Mitarbeiter aus Drittstaaten betragen. Nach Darstellung der Regierung soll dies die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Chancen für Einheimische und EU‑Bürger in Einklang bringen.
Die Änderungen präzisieren außerdem die Zuständigkeiten der Staatsinspektion bei der Kontrolle der Unterbringung von Saisonarbeitskräften. Nach Zahlen des Innenministeriums, über die mehrere Medien berichten, ist die Zahl der erteilten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse nach früheren Gesetzesänderungen leicht zurückgegangen: In den ersten neun Monaten 2025 wurden rund 136.000 Genehmigungen ausgestellt, nach fast 159.000 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Behörden sprechen von einer Anpassung statt eines massiven Einbruchs; wie sich der Trend langfristig entwickelt, bleibt abzuwarten.
In derselben Kabinettssitzung befassten sich die Minister auch mit dem Stand der Wiederaufbauarbeiten nach den Erdbeben. Bauminister Branko Bačić berichtete, die Arbeiten seien an 14.340 Standorten abgeschlossen, darunter in mehr als 54.000 Wohnungen, und rund 90 Prozent der öffentlichen Gebäude und der Infrastruktur seien instand gesetzt. Fast 500 neue Einfamilienhäuser und Dutzende Wohnblocks wurden errichtet. Regierungschef Andrej Plenković bezifferte die bisherigen Investitionen in den Wiederaufbau in Zagreb und der Gespanija Sisak‑Moslavina auf rund 4,3 Milliarden Euro und bezeichnete seine Regierung als „Freund und Partner“ der Stadt Zagreb.
Insgesamt verbindet das Reformpaket strengere Sprach- und Beschäftigungsvorgaben für Drittstaatsangehörige mit vereinfachten Verfahren und längeren Laufzeiten für bestimmte Genehmigungen. Befürworter in der Regierung sehen darin einen Weg, EU‑Standards zu erfüllen, Arbeitnehmer zu schützen und dem wachsenden Bedarf an ausländischen Fachkräften in Kroatien zu begegnen – bei zugleich schärferer Kontrolle der Arbeitgeber und der Migrationsbewegungen. In der öffentlichen Debatte und im Parlament wird sich entscheiden, in welcher Form das Gesetz letztlich verabschiedet wird – und wie es sich auf ausländische Arbeitskräfte und die kroatische Gesellschaft in den kommenden Jahren auswirkt.
Info: Lernnachrichten Kroatisch ist ein Angebot von „Lernen wir Kroatisch“, einer Sprachschule für Kroatisch, in der wir unter anderem den Kroatisch Sprachkurs online anbieten. Wir sind auf die Vermittlung der kroatischen Sprache spezialisiert und führen verschiedene Online-Kurse für unterschiedliche Sprachniveaus durch.
Fortgeschritten: Berichte aus Kroatien
- Neues Gesetz für Ausländer: Wer in Kroatien weiterarbeiten will, muss die Sprache lernen (Index.hr)
- Große Neuerung für ausländische Arbeitskräfte: Auswirkungen auf alle Bürger in Kroatien (Dnevnik.hr)
- Kroatien führt neue Regeln für ausländische Arbeitskräfte ein: Diese Bedingungen gelten für eine Verlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Net.hr)
- Šušnjar: Industrieentwicklungsplan wird bis Ende des ersten Quartals fertig sein (Večernji list)
- Ausländische Arbeitskräfte müssen Kroatisch lernen: Regierung ändert Regeln für Aufenthalts‑ und Arbeitserlaubnisse (Glas Istre)
- Neue Regeln für ausländische Arbeitskräfte: Eine Bedingung für alle, die weiterhin in Kroatien arbeiten wollen (Poslovni.hr)


