Die Meldung auf Griechisch
- χειμερινός
που ανήκει ή σχετίζεται με τον χειμώνα ↩︎ - έκπτωση (f.)
μείωση της κανονικής τιμής ενός προϊόντος ή μιας υπηρεσίας ↩︎ - καταναλωτής (m.)
άτομα που αγοράζουν και χρησιμοποιούν προϊόντα ή υπηρεσίες ↩︎ - κατάστημα (n.)
χώρος όπου πουλάνε προϊόντα ή υπηρεσίες ↩︎ - κράτος (n.)
η οργανωμένη πολιτική εξουσία μιας χώρας με τους νόμους και τις υπηρεσίες της ↩︎ - προσφορά (f.)
προσωρινή ειδική τιμή ή όρος πώλησης που είναι πιο συμφέρουσα για τον πελάτη ↩︎
Übersetzung
Textverständnis
Question 1: Bis zu welchem Datum dauern die Winterschlussverkäufe in Griechenland?
Question 2: Was müssen Geschäfte während des Schlussverkaufs bei den Produktpreisen angeben?
Lernwörter
| Griechisch | Deutsch |
|---|---|
| χειμερινός | |
| έκπτωση (f.) | |
| καταναλωτής (m.) | |
| κατάστημα (n.) | |
| κράτος (n.) | |
| προσφορά (f.) | |
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Die Meldung in voller Länge
Die jährliche Phase des Winterschlussverkaufs in Griechenland hat begonnen – der Einzelhandel hofft auf einen Gesamtumsatz von mehr als 6 Milliarden Euro. Die Rabattzeit läuft bis Samstag, 28. Februar. An Sonntag, 18. Januar, und Sonntag, 25. Januar, dürfen die Geschäfte zusätzlich öffnen; eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht.
Marktdaten zufolge nutzen rund sechs von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern den Winterschlussverkauf für Einkäufe. Besonders gefragt sind Bekleidung und Schuhe, gefolgt von Technikprodukten und Haushaltswaren. Gleichzeitig fließt ein großer Teil der Haushaltseinkommen weiter in Grundbedarfsgüter und Dienstleistungen. Viele Käuferinnen und Käufer dürften sich daher auf gezielte Anschaffungen beschränken und gezielt nach hohen Rabatten und attraktiven Online-Angeboten Ausschau halten.
Händler und Branchenverbände sprechen von einer verhalten optimistischen Stimmung. Nach der Festzeit stehen viele griechische Haushalte unter finanziellem Druck. Die Unternehmen hoffen dennoch, dass sich der diesjährige Schlussverkauf etwas besser entwickelt als im Vorjahr – und hilft, Preise in den ersten beiden Monaten des Jahres zu stabilisieren.
Beide Seiten betonen, dass diese Verkaufsphase einem strengen gesetzlichen Rahmen unterliegt, der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen soll. Die Behörden haben angekündigt, während der Rabattzeit intensive Marktkontrollen durchzuführen und die Einhaltung der Vorschriften genau zu überwachen.
Nach griechischem Recht muss bei jeder angekündigten Preissenkung der vorherige Preis, auf dessen Basis der Rabatt berechnet wird, klar ausgewiesen werden. Als „vorheriger Preis“ gilt dabei der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor Einführung des Rabatts verlangt wurde. Geschäfte dürfen die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht als früheren Verkaufspreis ausgeben – sie darf nur zusätzlich genannt werden, ohne den Eindruck eines Rabatts zu erwecken.

Während des Schlussverkaufs müssen Geschäfte bei jedem Produkt sowohl den alten Preis als auch den neuen, reduzierten Preis angeben. Zusätzlich darf der prozentuale Nachlass ausgewiesen werden. Greifen die Rabatte auf mehr als 60 % der angebotenen Artikel, muss der Nachlass – oder eine Spanne, etwa „von … % bis … %“ – gut sichtbar im Schaufenster und in allen anderen Werbemitteln angegeben werden. Sind nur bestimmte Produkte reduziert, ist dies ausdrücklich kenntlich zu machen.
Für Lager- und Outlet-Geschäfte gelten Sonderregeln. Sie müssen den alten Preis (durchgestrichen) und den neuen, niedrigeren Preis ausweisen. Während offizieller Schlussverkaufszeiträume müssen zudem alle Zwischenpreise, die zwischen Ausgangs- und Endpreis verlangt wurden, erneut – ebenfalls durchgestrichen – erscheinen, wobei der Endpreis besonders hervorgehoben wird.
Kontrolleurinnen und Kontrolleure können bei fehlerhaften oder irreführenden Rabattangaben empfindliche Bußgelder verhängen. Die Strafen können bis zu 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen, mindestens jedoch 20.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von fünf Jahren kann die Obergrenze auf 4 % des Jahresumsatzes steigen.
Verbraucherschutzorganisationen und Behörden raten, die Rabatte bewusst und mit Augenmaß zu nutzen. Kundinnen und Kunden sollten prüfen, ob Ausgangs- und Endpreis klar ausgewiesen sind, und Angebote hinterfragen, bei denen der „alte Preis“ nicht zu den jüngsten Preisniveaus zu passen scheint. Zugleich wird empfohlen, sich auf tatsächliche Bedürfnisse zu konzentrieren, Spontankäufe nur wegen hoher Prozentzahlen zu vermeiden und Kassenzettel aufzubewahren. Die Rechte auf Umtausch, Rückgabe und gesetzliche Gewährleistung gelten auch während des Schlussverkaufs uneingeschränkt – so, wie es das griechische Verbraucherschutzrecht vorsieht.
Für Beobachterinnen und Beobachter im Ausland sind die griechischen Winterschlussverkäufe ein Beispiel dafür, wie ein EU-Land saisonale Rabatttraditionen mit strengen Vorgaben zur Preistransparenz verbindet – im Bemühen, den Einzelhandel zu stützen und Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Phase anhaltenden wirtschaftlichen Drucks zu schützen.
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