Die Meldung auf Griechisch
Στην Ελλάδα υπάρχει συζήτηση για τα παλιά αστυνομικά1 δελτία2 ταυτότητας και τα διαβατήρια. Ένας πολίτης ζήτησε να ανανεώσει3 το διαβατήριό του με ταυτότητα του 1972. Το δικαστήριο4 πρώτα δέχτηκε προσωρινά την παλιά ταυτότητα, αλλά μετά απέρριψε την υπόθεση5 για τυπικούς λόγους. Έτσι, το νομικό6 θέμα μένει ανοιχτό.
- αστυνομικός
που έχει σχέση με την αστυνομία ή ανήκει στην αστυνομία ↩︎ - δελτίο (n.)
έγγραφο ή έντυπο με επίσημες πληροφορίες ή στοιχεία ↩︎ - ανανεώνω
να ξανακάνω κάτι καινούργιο ή έγκυρο για μεγαλύτερο χρονικό διάστημα ↩︎ - δικαστήριο (n.)
θεσμός ή χώρος όπου δικαστές εξετάζουν υποθέσεις και βγάζουν αποφάσεις σύμφωνα με τον νόμο ↩︎ - υπόθεση (f.)
συγκεκριμένο θέμα που εξετάζεται, ειδικά από δικαστήριο ή αρχή ↩︎ - νομικός
που έχει σχέση με τον νόμο ή το δίκαιο ↩︎
Übersetzung
Textverständnis
Question 1: Was wollte der Bürger mit seinem alten Ausweis von 1972 tun?
Question 2: Hat das Gericht am Ende eine klare Entscheidung zur Rechtslage alter Ausweise getroffen?
Lernwörter
| Griechisch | Deutsch |
|---|---|
| αστυνομικός | |
| δελτίο (n.) | |
| ανανεώνω | |
| δικαστήριο (n.) | |
| υπόθεση (f.) | |
| νομικός | |
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Die Meldung in voller Länge
Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht Griechenlands, hat Entscheidungen gefällt, die für Verwirrung darüber sorgen, ob griechische Staatsbürger ihre Reisepässe mit alten Polizeiausweisen verlängern oder neu beantragen dürfen. Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, weil viele Griechen noch Ausweisdokumente besitzen, die vor Jahrzehnten ausgestellt wurden, während die Behörden gerade auf neuere Formate umstellen.
Der Streit begann, als ein Bürger bei der Passdirektion der griechischen Polizei die Verlängerung seines Reisepasses beantragte. Er legte seinen Polizeiausweis vor, der im Mai 1972 ausgestellt worden war. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Polizeibehörden argumentierten, dass seit der Ausstellung des Ausweises mehr als 15 Jahre vergangen seien und es deshalb aus ihrer Sicht unmöglich sei, zuverlässig festzustellen, ob die Person vor ihnen tatsächlich mit der Person auf dem alten Foto identisch sei. Man teilte dem Antragsteller mit, er müsse seinen alten Ausweis zunächst gegen einen neuen austauschen, bevor ein Reisepass ausgestellt werden könne.
Der Bürger legte zunächst Widerspruch bei der zuständigen Polizeidienststelle ein, doch auch dieser wurde zurückgewiesen. Daraufhin wandte er sich an den Staatsrat und beantragte, die Entscheidung der Polizei auszusetzen. Er machte geltend, die Verweigerung der Passverlängerung sei nicht ausreichend begründet und füge ihm erhebliche Nachteile zu, weil er aus persönlichen Gründen und wegen gesundheitlicher Angelegenheiten seiner Frau ins Ausland reisen müsse.
Ende Dezember 2025 gab der Aussetzungsausschuss des Staatsrats ihm mit der Entscheidung 240/2025 vorläufig recht. Als einstweilige Maßnahme ordnete das Gericht an, dass die griechische Polizei bei der Prüfung seines Passantrags den alten Polizeiausweis als Ausweisdokument berücksichtigen müsse – solange, bis der Fall in der Hauptsache entschieden sei. Der Ausschuss stützte sich dabei auf frühere Rechtsprechung, unter anderem auf die Entscheidung 1602/2021, der zufolge ein Polizeiausweis auch nach Ablauf der 15‑Jahres‑Frist rechtlich gültig bleibt, solange er nicht tatsächlich ersetzt wurde.
In jener Entscheidung hob das Gericht außerdem hervor, dass die Behörden vor Ausstellung eines Reisepasses lediglich prüfen müssen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen – dazu gehört ein gültiger Ausweis. Nach dieser Auffassung sind die Verwaltungsstellen, solange keine ernsthaften Zweifel an der Echtheit des Dokuments bestehen, nicht befugt, zusätzlich einen detaillierten Abgleich der Identität anhand des äußeren Erscheinungsbilds vorzunehmen. Der Ausschuss stellte zudem fest, dass die Polizei keine Gründe des öffentlichen Interesses angeführt hatte, die eine Passverweigerung rechtfertigen könnten, und kam zu dem Schluss, dass die Ablehnung für das Familienleben des Antragstellers erhebliche und nur schwer wiedergutzumachende Folgen haben könne.
Diese Zwischenentscheidung wurde weithin so verstanden, dass sie der gängigen Praxis ein Ende setzt, Passanträge allein deshalb routinemäßig abzulehnen, weil Antragsteller einen alten Ausweis im früheren Format mit veraltetem Foto vorlegen. Manche Berichte werteten sie als klare Korrektur der bisherigen Praxis der Polizei und als Hinweis darauf, wie die Verwaltung künftig verfahren sollte.

Die Lage änderte sich jedoch, als der Fall in der Hauptsache verhandelt wurde. Am 30. Januar 2026 verkündete die Vierte Kammer des Staatsrats ihre endgültige Entscheidung mit der Nummer 64/2026. In diesem Urteil wiesen die Richter den Hauptantrag des Bürgers auf Aufhebung der Polizeientscheidung zurück. Die Abweisung erfolgte aus verfahrensrechtlichen Gründen: Insbesondere war der Bürger bei der Verhandlung nicht anwaltlich vertreten. Weil der Antrag aus diesen formalen Gründen scheiterte, befasste sich das Gericht in der Endentscheidung nicht mit der materiell‑rechtlichen Seite des Streits.
Unmittelbare Folge war, dass die frühere Zwischenentscheidung, mit der die Polizei vorläufig verpflichtet worden war, den alten Ausweis zu akzeptieren, außer Kraft trat. Der Staatsrat teilte selbst mit, dass mit der Veröffentlichung der Entscheidung 64/2026 die in der Entscheidung 240/2025 angeordnete Aussetzung nicht mehr gelte. Damit war auch die vorläufige Erlaubnis, für die Passverlängerung dieses Bürgers einen alten Polizeiausweis zu verwenden, zusammen mit seinem Hauptantrag hinfällig.
Unterschiedliche griechische Medien haben verschiedene Aspekte dieser Entwicklung betont. Einige Berichte hoben die ursprüngliche Auffassung des Aussetzungsausschusses hervor, wonach ein alter Polizeiausweis so lange gültig bleibt, bis er ersetzt wird, und die Polizei ihn daher nicht automatisch zurückweisen dürfe – ein Hinweis auf eine korrigierte Behördenpraxis. Andere Darstellungen legten den Schwerpunkt auf das Endergebnis und unterstrichen, dass nach der Abweisung aus formalen Gründen am 30. Januar 2026 die vorläufige Anordnung ausgelaufen ist und es derzeit keinen gerichtlichen Befehl gibt, der die Polizei verpflichtet, alte Ausweise in ähnlichen Fällen anzuerkennen.
Weil das endgültige Urteil auf formellen und verfahrensrechtlichen Erwägungen beruhte und nicht auf einer inhaltlichen Prüfung der Rechtslage, bleiben einige Grundfragen weiterhin juristisch ungeklärt. Dazu gehören etwa, wie lange alte Ausweise im Passverfahren akzeptiert werden sollen, welches Gewicht Fotonabweichungen im Lauf der Zeit haben und wie weit die Verwaltung bei der Kontrolle der körperlichen Identität von Antragstellern gehen darf.
Für griechische Staatsbürger und Beobachter im Ausland ist die Gemengelage entsprechend kompliziert. Die einstweilige Entscheidung von 2025 signalisierte zwar, dass alte Polizeiausweise grundsätzlich weiterhin als gültige Unterlagen gelten können, solange sie nicht offiziell ersetzt wurden, und dass die Behörden sich eher an Echtheit und gesetzlichen Vorgaben orientieren sollten als am bloßen Erscheinungsbild. Die Entscheidung von 2026 nahm diese vorläufige Klärung jedoch aus Verfahrensgründen wieder zurück – damit gibt es bislang keine klare, endgültige und allgemein verbindliche gerichtliche Antwort auf die Frage.
Der Fall zeigt in der Praxis, wie Verwaltungsvorschriften, Bürgerrechte und Gerichtsverfahren in Griechenland ineinandergreifen. Er macht auch deutlich, dass der Ausgang eines Rechtsstreits nicht nur vom materiellen Recht abhängt, sondern ebenso davon, ob alle formalen Schritte – etwa die anwaltliche Vertretung – korrekt eingehalten werden.
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Fortgeschritten: Berichte aus Griechenland
- Stopp des Staatsrats für Verlängerung und Ausstellung von Pässen mit alten Personalausweisen (Newsit.gr)
- Verwaltungsgericht kippt Regelung: Reisepässe dürfen weiterhin auch mit alten Personalausweisen ausgestellt werden (Protagon)
- Staatsrat kippt frühere Entscheidung zur Ausstellung von Pässen mit alten Polizeiausweisen (Athens Voice)


