Polnisches Gericht verpflichtet Staat zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe

Lernnachrichten | 21.03.2026

Die heutige Ausgabe von Lernnachrichten Polnisch befasst sich mit einem richtungsweisenden Gerichtsurteil zu einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe, dem dahinterstehenden europäischen Rechtsprinzip und den heftigen politischen Reaktionen, die es in Polen ausgelöst hat.

Polnisches Gericht verpflichtet Staat zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe

Die Meldung auf Polnisch

Naczelny1 Sąd Administracyjny2 w Polsce zdecydował, że władze w Warszawie muszą zarejestrować3 małżeństwo dwóch Polaków zawarte w Berlinie. Sąd powołał się na prawo Unii Europejskiej o swobodnym4 przemieszczaniu5 się. Decyzja wywołała duże emocje. Część polityków ją popiera, a część jest bardzo przeciwna6.

  1. naczelny
    najwyższy rangą, stojący na czele jakiejś instytucji lub urzędu ↩︎
  2. administracyjny
    związany z administracją, z urzędami i ich działaniem ↩︎
  3. zarejestrować
    wpisać coś oficjalnie do odpowiedniego rejestru lub spisu ↩︎
  4. swobodny
    nieograniczony, wolny od przeszkód i zakazów ↩︎
  5. przemieszczanie  (n.)
    zmiana miejsca pobytu, przesuwanie się z jednego miejsca w inne ↩︎
  6. przeciwny
    mający inne zdanie, niezgadzający się z czymś ↩︎

Übersetzung

Das Oberste Verwaltungsgericht in Polen hat entschieden, dass die Behörden in Warschau die in Berlin geschlossene Ehe zweier Polen eintragen müssen. Das Gericht berief sich dabei auf das EU‑Recht zur Freizügigkeit. Die Entscheidung löste starke Emotionen aus. Einige Politiker unterstützen sie, andere sind deutlich dagegen.

Textverständnis

Question 1: Wo haben die beiden polnischen Männer geheiratet, bevor sie in Warschau die Eintragung ihrer Ehe beantragten?

Sie haben in Berlin geheiratet.

Question 2: Auf welche europäische Regel berief sich das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung?

Das Gericht berief sich auf das EU‑Recht zur Freizügigkeit und zum Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern.

Lernwörter

PolnischDeutsch
naczelny oberste
administracyjny verwaltungs-
zarejestrować registrieren
swobodny frei
przemieszczanie  (n.)Fortbewegung
przeciwny dagegen / entgegengesetzt

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Die Meldung in voller Länge

Das Oberste Verwaltungsgericht Polens (Naczelny Sąd Administracyjny, NSA) hat die Behörden in Warschau verpflichtet, eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe ins polnische Personenstandsregister einzutragen. In Polen wird der Beschluss als Weichenstellung bewertet, weil es um den rechtlichen Status in Polen einer Ehe zwischen zwei polnischen Staatsbürgern geht, die 2018 in Berlin rechtsgültig geheiratet haben.

In dem Verfahren geht es um Jakub Cupriak‑Trojan und Mateusz Trojan, die in Deutschland heirateten und später nach Polen zurückzogen. Als sie beim Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego, USC) in Warschau beantragten, ihre deutsche Heiratsurkunde in das polnische Personenstandsregister zu übertragen, lehnte die Behörde ab. Das USC argumentierte, nach polnischem Recht sei eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht zulässig; eine Anerkennung einer solchen Ehe im polnischen System würde daher nach seiner Auffassung der polnischen Rechtsordnung widersprechen.

Nachdem diese Ablehnung vom Woiwoden der Woiwodschaft Masowien – dem regionalen Vertreter der Zentralregierung – bestätigt worden war, zogen die beiden vor die Verwaltungsgerichte. Ein unterinstanzliches Gericht in Warschau stellte sich zunächst auf die Seite der Behörden. Das NSA als höchstes Verwaltungsgericht legte daraufhin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH/TSUE) eine Vorabfrage vor: Es wollte wissen, ob die polnischen Vorschriften, die die Anerkennung und Übertragung einer in einem anderen EU‑Staat geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe verhinderten, mit dem EU‑Recht vereinbar sind.

Im November 2025 antwortete der EuGH, dass die EU‑Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, soweit es um die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht innerhalb der Europäischen Union geht. Wenn ein Paar in einem Mitgliedstaat rechtsgültig geheiratet habe, müsse ein anderer Mitgliedstaat diesen Familienstand anerkennen, sobald das Paar dorthin zieht, damit es ein normales Familienleben ohne rechtliche Unsicherheit führen könne. Der Gerichtshof hob die EU‑Grundsätze der Nichtdiskriminierung wegen Geschlechts und sexueller Orientierung hervor.

Auf dieser Grundlage nahm das NSA das Verfahren wieder auf und fällte am Freitag sein Urteil. Es hob sowohl die frühere Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts als auch den Bescheid des USC auf. Das Oberste Verwaltungsgericht verpflichtete den Leiter des Warschauer Standesamts, die deutsche Heiratsurkunde binnen 30 Tagen in das polnische Personenstandsregister zu übertragen. In der von Richter Leszek Kirnaszek verlesenen Begründung hieß es, das EU‑Recht gewähre jedem Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit und auf Schutz vor Diskriminierung; polnische Staatsbürger, die im Ausland eine Familie gegründet haben, dürften daher in Polen eine klare und gesicherte Rechtslage zu ihrem Personenstand erwarten.

Der Richter argumentierte zudem, die einschlägige Vorschrift der polnischen Verfassung – die den Schutz der Ehe als Verbindung von Mann und Frau erwähnt – stelle kein absolutes Hindernis für die Anerkennung einer in einem anderen EU‑Staat geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe dar. Die Verfassung gewähre der heterosexuellen Ehe zwar besonderen Schutz, sie verbiete jedoch weder ausdrücklich eine rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften noch untersage sie klar und eindeutig die Übertragung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen in polnische Register. Die Anwälte des Paares wiesen vor Gericht darauf hin, dass es kein ausdrücklich geregeltes polnisches Gesetz gebe, das eine solche Übertragung unmittelbar verbiete.

Polnisches Gericht verpflichtet Staat zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe
Polnisches Gericht verpflichtet Staat zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe

Die Entscheidung löste eine heftige politische Reaktion aus. Politiker der konservativen Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) verurteilten das Urteil. Der Fraktionsvorsitzende von PiS im Parlament, Mariusz Błaszczak, kündigte an, seine Partei werde das Verfassungsgericht anrufen, um die vom NSA ausgelegten Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Artikel 18 der Verfassung definiere die Ehe klar als Verbindung von Frau und Mann; die Auslegung des Gerichts sei daher seiner Meinung nach verfassungswidrig. Er sprach von einem Beispiel für richterlichen Aktivismus, beeinflusst durch europäische Gerichte.

Der PiS‑Abgeordnete Marcin Warchoł, der an der Ausarbeitung des Antrags an das Verfassungsgericht beteiligt war, erklärte, das NSA habe den Rechtsnormen eine „verfassungswidrige“ Bedeutung gegeben, die seiner Ansicht nach nicht zu den polnischen Rechtstraditionen passe. Ein weiterer PiS‑Politiker, Michał Wójcik, schrieb, das Urteil bedeute einen unzulässigen Verfassungsbruch und könne den Weg für die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare ebnen, die er strikt ablehne. Aus der rechtsnationalen Partei Konföderation (Konfederacja) griff Łukasz Rzepecki mit scharfen Worten eine angebliche „Regenbogenlobby“ an und kritisierte sowohl das NSA als auch den EuGH.

Ganz anders reagierten Vertreter der Linken (Lewica) und Mitglieder der aktuellen Regierungskoalition. Die Gleichstellungsbeauftragte der Regierung und Linken‑Abgeordnete Katarzyna Kotula sprach von einem Meilenstein und betonte, ein polnisches Gericht habe die Pflicht zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe auf Basis der Freizügigkeit bestätigt. Linken‑Politiker wie Vize‑Premier und Digitalminister Krzysztof Gawkowski, Sozialministerin Agnieszka Dziemianowicz‑Bąk und der Europaabgeordnete Robert Biedroń werteten das Urteil als wichtigen Schritt hin zu einer Gleichbehandlung sogenannter „Regenbogenfamilien“ und bekräftigten ihr politisches Ziel, in Polen eingetragene Partnerschaften und eine vollständige Öffnung der Ehe rechtlich zu verankern.

Aus dem Justizministerium erklärte der stellvertretende Justizminister Dariusz Mazur, das NSA‑Urteil sei in seinen Augen eine logische Folge der EU‑Vorschriften zur Freizügigkeit und zum Aufenthaltsrecht, die es Unionsbürgern erlauben, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und niederzulassen, ohne ihren Familienstatus zu verlieren. Artikel 18 der polnischen Verfassung verbiete nicht die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Verbindungen, sondern statte lediglich die heterosexuelle Ehe mit besonderem Schutz aus. Zugleich verwies Mazur auf juristische Debatten über die Mitwirkung einer umstritten ernannten Richterperson in dem Verfahren, betonte jedoch, dass die Pflicht zur Befolgung von EuGH‑Entscheidungen unberührt bleibe.

Ministerpräsident Donald Tusk hatte sich bereits nach der EuGH‑Entscheidung von 2025 geäußert: Die Europäische Union könne Polen nicht unmittelbar zwingen, die gleichgeschlechtliche Ehe ins nationale Recht einzuführen. Zugleich sagte er aber, Polen müsse Urteile europäischer Gerichte respektieren. Die Regierung arbeite an eigenen gesetzlichen Lösungen, um den Status solcher Paare zu regeln – mit dem erklärten Ziel, sie mit Respekt zu behandeln und zugleich Polens Position in der EU zu sichern.

Das Urteil des NSA führt nicht die gleichgeschlechtliche Ehe als eigenständige Rechtsinstitution in Polen ein. Das polnische Familienrecht definiert die Ehe weiterhin als Verbindung von Mann und Frau; es gibt derzeit kein nationales Gesetz, das in Polen geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften anerkennt. Die Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf die Anerkennung und Übertragung einer in einem anderen EU‑Staat geschlossenen Ehe – im Rahmen der Rechte von EU‑Bürgern, sich mit ihren Familien frei zu bewegen und niederzulassen.

Für viele Beobachter könnte der Fall von Jakub Cupriak‑Trojan und Mateusz Trojan als Präzedenzfall für andere gleichgeschlechtliche Paare dienen, die im Ausland geheiratet haben und nun in Polen leben. Das Urteil legt nahe, dass solche Paare beantragen können, ihre ausländischen Heiratsurkunden in das polnische Personenstandsregister eintragen zu lassen – auch wenn der konkrete Umfang dieser Praxis von künftigen Gerichtsentscheidungen und möglichen Eingriffen des Verfassungsgerichts abhängen dürfte. Die anschließende öffentliche und politische Debatte zeigt, dass die Spannung zwischen EU‑rechtlichen Verpflichtungen und der innerstaatlichen Verfassungsauslegung anhält und dass die Frage des rechtlichen Status gleichgeschlechtlicher Paare in Polen auf der politischen Agenda bleiben wird.

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