Die Meldung auf Polnisch
Dagmara Pawełczyk‑Woicka zrezygnowała1 z funkcji2 przewodniczącej3 Krajowej Rady Sądownictwa. Powodem jest spór4 o wybór sędziów do KRS i decyzja5 Trybunału Konstytucyjnego. Sejm mimo tego wybrał nowych członków Rady. Teraz pierwsza prezes Sądu Najwyższego musi zdecydować, który skład6 KRS ma wybrać nowego szefa.
- zrezygnować
przestać pełnić funkcję albo z czegoś dobrowolnie odstąpić ↩︎ - funkcja (f.)
stanowisko albo rola, jaką ktoś lub coś pełni ↩︎ - przewodnicząca (f.)
osoba, która kieruje zebraniem, organizacją lub instytucją ↩︎ - spór (m.)
sytuacja, gdy dwie strony się nie zgadzają i kłócą się o coś ↩︎ - decyzja (f.)
postanowienie, wybór tego, co zostanie zrobione ↩︎ - skład (m.)
grupa osób tworzących razem jakieś ciało, np. zespół, komisję lub sąd ↩︎
Übersetzung
Textverständnis
Question 1: Warum ist Dagmara Pawełczyk‑Woicka von ihrem Amt als Vorsitzende des Landesjustizrats zurückgetreten?
Question 2: Was muss die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts nun entscheiden?
Lernwörter
| Polnisch | Deutsch |
|---|---|
| zrezygnować | |
| funkcja (f.) | |
| przewodnicząca (f.) | |
| spór (m.) | |
| decyzja (f.) | |
| skład (m.) | |
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Die Meldung in voller Länge
Die Vorsitzende des polnischen Landesjustizrats (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS), Dagmara Pawełczyk‑Woicka, hat ihren Rücktritt bekannt gegeben – und damit einen seit Jahren schwelenden Konflikt darüber verschärft, wie Richter in Polen ausgewählt werden und wer dieses Verfahren kontrolliert.
Pawełczyk‑Woicka teilte auf der Plattform X mit, sie sei am 15. Mai von ihrem Amt als Vorsitzende des KRS zurückgetreten. Sie begründete den Schritt mit einer einstweiligen Anordnung des Verfassungstribunals (Trybunał Konstytucyjny, TK) sowie mit der aus ihrer Sicht ausbleibenden Reaktion des Sejm, also des Unterhauses des polnischen Parlaments, auf diese Entscheidung.
Die Anordnung des Verfassungstribunals, datiert auf den 12. Mai und beantragt von Abgeordneten der Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS), verpflichtete den Sejm dazu, die Wahl neuer richterlicher Mitglieder des KRS auszusetzen, bis das Tribunal ein endgültiges Urteil in dem Verfahren fällt. Dennoch setzte der Sejm am 15. Mai die Abstimmung an und wählte 15 Richterinnen und Richter in den Rat – darunter Kandidaten sowohl der Regierungskoalition als auch der Oppositionsparteien.
In ihrem Beitrag erklärte Pawełczyk‑Woicka, aus ihrer Sicht müsse der KRS aufgrund der Anordnung des Tribunals weiterhin in seiner bisherigen Zusammensetzung tagen. Zugleich wies sie darauf hin, dass das Fehlen einer Vorsitzenden nun die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts, Małgorzata Manowska, verpflichte, eine Plenarsitzung des Rates einzuberufen, um eine neue Spitze zu wählen. Offengelassen sei die Frage, ob diese Sitzung mit den neu gewählten Mitgliedern vom 15. Mai stattfinden solle – die ihrer Ansicht nach „rechtswidrig gewählt“ wurden – oder mit der bisherigen Besetzung. Diese Entscheidung liege, so schrieb sie, bei der Ersten Präsidentin.
Der KRS ist ein zentrales Organ im polnischen Justizsystem. Er hat 25 Mitglieder: 15 Richter, die vom Sejm gewählt werden, die Präsidenten des Obersten Gerichts und des Obersten Verwaltungsgerichts, den Justizminister, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Staatspräsidenten, vier Abgeordnete und zwei Senatoren. Am heftigsten umstritten sind die 15 vom Parlament gewählten Richtermitglieder, denn sie entscheiden maßgeblich darüber, ob der Rat als unabhängig von politischem Einfluss gilt – oder nicht.
Der Konflikt reicht zurück bis ins Jahr 2017, als die damals von PiS geführte Regierungskoalition das Gesetz so änderte, dass fortan das Parlament – und nicht mehr die Richterschaft selbst – die 15 richterlichen Mitglieder des KRS bestimmen sollte. Zuvor waren diese Mitglieder direkt von der Richtergemeinschaft gewählt worden, was den Richtern das entscheidende Wort bei der Besetzung des Rates sicherte. Die Reform von 2017 steht seither im Zentrum innen‑ wie außenpolitischer Auseinandersetzungen um die Rechtsstaatlichkeit in Polen.
Die amtierende Regierung hat versucht, die Änderungen von 2017 rückgängig zu machen und zum früheren, stärker richtergesteuerten Auswahlmodell zurückzukehren. Präsident Karol Nawrocki legte jedoch ein Veto gegen das Gesetz ein, das das alte System wiedereinführen sollte. Daraufhin präsentierte die Regierungsmehrheit einen sogenannten „Plan B“: Die Gerichte veranstalteten interne Vorwahlen, in denen Richter ihre Unterstützung oder Ablehnung für Kandidaten zum KRS zum Ausdruck bringen konnten. Aus dieser Namensliste wählte der Sejm dann die neuen Ratsmitglieder aus.

Befürworter dieses Ansatzes im Regierungslager argumentieren, die Vorwahlen hätten den Richtern realen Einfluss auf die Auswahl ihrer Vertreter zurückgegeben, auch wenn die formale Abstimmung weiterhin im Sejm stattfand. Teile der Opposition halten das Verfahren dagegen für rechtswidrig und insistieren, nur eine vollständige Rücknahme der Reform von 2017 sei akzeptabel. Das derzeitige Auswahlverfahren sei weiterhin im umstrittenen Regelwerk aus der PiS‑Ära verankert.
Die Abstimmung des Sejm am 15. Mai, die ungeachtet der Anordnung des Verfassungstribunals stattfand, folgte genau diesen umstrittenen Regeln. Unter den 15 neuen Richtermitgliedern standen 13 auf der Liste der Parteien der Regierungskoalition, einer wurde von PiS nominiert und einer von der rechtsgerichteten Konföderation (Konfederacja). Nach geltendem Recht muss mindestens ein Kandidat jeder Fraktion im Parlament auf der Endliste stehen, über die abgestimmt wird – Oppositionskandidaten mussten daher zwangsläufig berücksichtigt werden.
Der Abgang von Pawełczyk‑Woicka war von scharfen Bemerkungen über interne Spannungen im Rat begleitet. In einer späteren Nachricht auf X griff sie Richter Dariusz Zawistowski an und warf ihm vor, unbefugt Weisungen an Beschäftigte des KRS‑Büros erteilt zu haben. Sie betonte, er sei dazu nicht befugt; Arbeitgeberfunktionen dieser Art stünden allein der Leitung des Ratsbüros zu. In ihrem Beitrag beschrieb sie namentlich nicht genannte Widersacher in deutlichen Worten – ein weiterer Hinweis auf die Tiefe des institutionellen Konflikts.
Zuletzt hatte Pawełczyk‑Woicka bereits angedeutet, dass sie sich auf den Abschied aus dem Amt vorbereite. Anfang Mai schrieb sie, eine bestimmte KRS‑Sitzung werde die letzte sein, die sie leite, und bedankte sich öffentlich bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Zugleich gratulierte sie Richter Łukasz Piebiak zu dessen Ernennung in den Rat. Piebiak, dem konservativen Juristenverband „Juristen für Polen“ (Prawnicy dla Polski) zugerechnet, dankte seinerseits den Bürgerinnen und Bürgern für die aus seiner Sicht starke Unterstützung seiner eigenen Kandidatur und der seiner Mitstreiter.
Pawełczyk‑Woicka wurde 2018 Mitglied des KRS und übernahm 2022 den Vorsitz. Zuvor war sie Präsidentin des Bezirksgerichts Krakau. Schon ihre Ernennung dorthin durch den damaligen Justizminister Zbigniew Ziobro hatte für Schlagzeilen gesorgt: Kurz nach Amtsantritt ließ sie das Büro ihrer Vorgängerin, Richterin Beata Morawiec, durchsuchen, die vorzeitig abgelöst worden war. Diese Vorgänge trugen zu ihrem öffentlichen Bild als Verbündete Ziobros und der früheren Justizreformen der Regierung bei.
Expertinnen und Experten deuten den Rücktritt unterschiedlich. Die Politikwissenschaftlerin Professorin Danuta Plecka meinte im Fernsehen, sowohl der Schritt von Pawełczyk‑Woicka als auch das jüngste Vorgehen des Verfassungstribunals könnten Teil eines größeren politischen Machtkampfs sein, der darauf ziele, die aktuelle Parlamentsmehrheit zu schwächen. Der Journalist Jan Kwietniewski dagegen hält den Rücktritt weitgehend für symbolisch. Nachdem der Sejm eine neue richterliche Besetzung für den Rat gewählt habe, sei Pawełczyk‑Woicka nach geltenden Regeln faktisch ohnehin nicht mehr Vorsitzende gewesen; ihre öffentliche Erklärung habe vor allem dazu gedient, ihren Widerspruch gegen die Lage zu demonstrieren.
Die Kombination aus der Anordnung des Tribunals, der Abstimmung im Sejm und dem Rücktritt der KRS‑Chefin hat die Steuerung der Justiz in Polen in einen Schwebezustand versetzt. Die nächsten Schritte hängen nun davon ab, wie die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts die rechtliche und politische Lage bewertet, wenn sie entscheidet, welche Version des Rates sie einberuft, um eine neue Spitze zu wählen. Für Beobachterinnen und Beobachter außerhalb Polens macht die Entwicklung deutlich, wie sehr die Unabhängigkeit der Justiz und das Kräfteverhältnis zwischen Gerichten, Parlament und Präsident im sich wandelnden polnischen Rechtssystem weiterhin umkämpft sind.
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